Anforderungen an das Testfahrzeug


Für die praktische Fahrerlaubnisprüfung muss Ihr Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand und ordnungsgemäß zugelassen sein. Sie müssen den Fahrzeugschein dabei haben.

Für die Fahrprüfung besteht keine Vignettenpflicht.

Bei Lern- und Probefahrten muss ein blaues Schild mit einem weißen „L“ in der vorgeschriebenen Größe gut sichtbar am Fahrzeugheck angebracht sein.

Für die praktische Fahrerlaubnisprüfung muss Ihr Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand und ordnungsgemäß zugelassen sein. Sie müssen den Fahrzeugschein dabei haben.

Für die Fahrprüfung besteht keine Vignettenpflicht.

Bei Lern- und Probefahrten muss ein blaues Schild mit einem weißen „L“ in der vorgeschriebenen Größe gut sichtbar am Fahrzeugheck angebracht sein.

 

Anforderungen an Bord für Lernfahrzeuge
Außergewöhnliche Fahrhilfen sind nicht erlaubt. Nicht als außergewöhnliche Fahrhilfen im Sinne des Art. 88 Abs. 2 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (VZV). Testfahrzeuge mit solchen Fahrhilfen sind für Fahrprüfungen im Kanton Zürich zugelassen.

Anforderungen an Testfahrzeuge
Es gibt zusätzliche Anforderungen für:

Automobil
Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss Ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein.

Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden.

Bei Fahrzeugen der Kategorien B, C, C1 und D1 (sowie Kategorie D für den Direkteinstieg) muss die Begleitperson die Handbremse auch mit angelegtem Sicherheitsgurt gut erreichen und wirksam betätigen können.

Elektrische Handbremsen sind zulässig, wenn sie vom Beifahrersitz aus erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkung mit konventionellen Handbremsen vergleichbar sind. Bei Prüffahrzeugen ohne Doppelpedal prüft der Verkehrssachverständige vor der Probefahrt die Funktion der Handbremse.

Werden die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, kann die Prüfung nicht abgelegt werden. Zum Beispiel, wenn sich die Handbremse beim Betätigen des Gaspedals „löst“. Sie müssen die Kosten für die abgesagte Prüfung bezahlen.

Wir führen die Prüfung nur an einem Fahrzeug mit Sammel- oder Zollkontrollkennzeichen und an Mietfahrzeugen durch, wenn der Antragsteller dazu berechtigt ist. Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Fahrzeuge der Klassen B1 und F
Ihr Fahrzeug muss mit zwei im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätzen ausgestattet sein.